Nachrichten aus dem Großmagisterium

Aus den Ordensstatuten:


Sitzungen des Großmagisteriums werden vom Kardinal-Großmeister einberufen.
Dieser legt die Tagesordnung fest und führt den Vorsitz. Das Großmagisterium wird gebildet von:
dem Generalstatthalter, dem Generalgouverneur, den Vize-Generalgouverneuren, dem Kanzler des Ordens, dem Zeremonienmeister des Ordens,
weiteren Ordensmitgliedern, die vom Kardinal-Großmeister nach Kriterien der Internationalität und Funktionalität ausgesucht und ernannt wurden;
sie dürfen nicht mehr als zwölf sein und von ihnen müssen mindestens zwei Drittel Laien sein.
Der Assessor kann an den Sitzungen des Großmagisteriums teilnehmen.
Zu Mitgliedern des Großmagisteriums dürfen die Statthalter, die Magistraldelegierten und die Großpriore, die sich im Amt befinden, nicht ernannt werden.

(Artikel 20)


Das Großmagisterium unterstützt den Kardinal-Großmeister in der Ordensleitung und arbeitet mit ihm bei der Leitung des Ordens zusammen.
Das Großmagisterium nimmt außerdem folgende Aufgaben wahr, die es nach den vom Kardinal-Großmeister erteilten Richtlinien ausübt:
Es legt die Tätigkeiten des Ordens fest und plant sie. Es legt die Tätigkeiten des Ordens im Heiligen Land fest und plant sie.
Es gibt die Richtung für die Tätigkeiten der nationalen Organisationen an und koordiniert sie. Es legt die Bestimmungen der Satzung aus.
Es genehmigt den Ordenshaushalt. Es nimmt jede weitere Aufgabe wahr, die der Kardinal-Großmeister ihm anzuvertrauen für angebracht hält.

(Artikel 21)