Veröffentlichung der Allgemeinen Bestimmungen des Ordens
Die Allgemeinen Bestimmungen vervollständigen den Korpus der zentralen Dokumente unserer päpstlichen Institution.
Am 1. Januar 2025 treten die neue Allgemeinen Bestimmungen des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem in Kraft. Da es sich um ein grundlegendes Instrument für das tägliche Leben und die Verwaltung nicht nur des Großmagisteriums, sondern vor allem der lokalen Gegebenheiten des Ordens handelt, haben viele Statthalter und Ordensmitglieder in den vergangenen Jahren auf die Notwendigkeit einer Aktualisierung der bisherigen Ordnung hingewiesen. Im Großmagisterium wurde also zu diesem Zweck ein Ausschuss eingesetzt, der mehrere Monate lang an der Ausarbeitung dieses Dokuments gearbeitet hat.
Wie in dem vom Kardinal-Großmeister und dem Generalgouverneur unterzeichneten Brief aus Anlass des Festes Unserer Lieben Frau von Palästina (am 25. Oktober 2024) zu lesen ist, „sollen die Allgemeinen Bestimmungen das Leben des Ordens in seiner organischen Natur und Teilhabe unterstützen, um dieses ‚Projekt des Lebens, der Überzeugungen, der Werte, der den Rittern und Damen eigenen Entscheidungen‘ zu tragen“. Dieses für das ordentliche Leben des Ordens wichtige Instrument ist Teil der Gründungsdokumente des Ordens (die Satzung, das Buch über die Spiritualität, das Ritual für die Feiern und das Dokument über die Ausbildung) und vervollständigt damit das eindrückliche Bild der fünf Finger einer Hand, das uns der Generalgouverneur in unserem vorherigen Newsletter (Nr. 74) vorgelegt hat.
Die Bestimmungen sehen mehrere Abschnitte vor, darunter die Organisation und die Zentralregierung, die Organisation und die territoriale Verwaltung, die Mitglieder des Ordens und die Disziplinarmaßnahmen und -verfahren.
Zu diesen Abschnitten kommen Anhänge über die Aufnahmen, Rangerhöhungen und geistlichen Vergünstigungen hinzu, die die Päpste dem Orden vom Heiligen Grab gewähren.
Aufgrund ihrer Bedeutung „müssen die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Satzung nicht nur den Verantwortlichen, sondern auch jedem Ritter und jeder Dame bekannt sein, genauso wie die Dokumente über die Spiritualität und die Ausbildung“. Sie werden ad biennium gebilligt. Damit sind die Bemühungen der letzten Jahre abgeschlossen, das Leben des Ordens zu aktualisieren.
(Januar 2025)